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UNSERE KANZLEI
Unsere Sozietät ist aus einer der alteingesessenen und renommierten Rechtsanwaltskanzleien in der Region Reutlingen/Tübingen im Jahr 1997 hervorgegangen. Nachdem die Rechtsanwälte Dr. Otto Binder und Dr. Hans-Otto Binder sich im Jahr 1997 zur gemeinsamen Berufsausübung unter dem Kanzleinamen "Anwaltskanzlei Dr. Binder und Partner" zusammengeschlossen haben, trat 2012 Rechtsanwalt Tilmann Mögle der Partnerschaft bei. Dadurch erfuhr die Kanzlei eine verstärkte Ausrichtung in den Bereichen des Baurechts und des Wohnungseigentumsrechtes.
STRIKTE AUSRICHTUNG AN DEN INTERESSEN UNSERER MANDANTEN
Die Kanzlei verfolgt die Philosophie, strikt im Interesse unserer Auftraggeber, eine rechtlich fundierte Rechtsberatung zu bieten. Wesentlicher Gesichtspunkt ist hierbei eine schnelle Reaktion auf Mandantenanfragen und die Präsentation kreativer Vorgehensweisen. Das Finden schneller, wirtschaftlich vorteilhafter Lösungen für unsere Mandanten ist oberste Prämisse unserer Tätigkeit. Der Erfolg unserer Kanzlei gründet wesentlich auf der Kombination von umfassender juristischer Kompetenz und dem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Hemmschwellen für die Einholung von Rechtsrat in einem möglichst frühen Konfliktstadium abzubauen.
Wir nutzen dabei konsequent die Vorteile, die eine kleinere Sozietät mit regionaler Bindung gegenüber Einzelanwälten und Großkanzleien bietet: Jeder der bei uns tätigen Rechtsanwälte hat seinen persönlichen Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt. Durch die konsequente Aufgabenverteilung innerhalb der Kanzlei kann sich jeder Anwalt auf seine speziellen Fachgebiete konzentrieren und seine Kenntnisse zielgerichtet für seine Mandanten einsetzen. Die Struktur der Kanzlei ist auf den Gedankenaustausch der einzelnen Anwälte, um juristische Probleme aus unterschiedlichen Fachrichtungen zu beleuchten, ausgerichtet. So ist gewährleistet, dass die umfassenden Kenntnisse sämtlicher Mitarbeiter in unserer Kanzlei für das Mandat nutzbar gemacht werden. Gleichwohl behält der Mandant stets die persönliche Beratung durch den Anwalt seines Vertrauens.
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